Grundschule Schillingen
Schulstraße 21
54429 Schillingen
E-Mail:
Homepage: www.grundschule-schillingen.de
Schulträger der Grundschule Schillingen ist die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell. In der Grundschule Schillingen werden die Kinder aus Schillingen, Heddert und Kell am See unterrichtet. Die Betreuende Grundschule bietet an allen Schultagen ein Betreuungsangebot bis 16.00 Uhr. Die große Mehrzweckhalle, die 1990 an die Grundschule angebaut wurde, wird u.a. für den Sportunterricht genutzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der oben angegeben Homepage der Grundschule Schillingen.
Aktuelle Meldungen
Streik im ÖPNV
(24.03.2023)Für Montag, 27.03.2023, ist ein großflächiger Streik im öffentlichen Personennahverkehr angekündigt.
Bei einem großflächigen Ausfall von Bussen und Bahnen aufgrund eines Streiks gilt grundsätzlich, dass die Erziehungsberechtigten am Morgen entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Falls Schülerinnen und Schüler aufgrund des Ausfalls öffentlicher Verkehrsmittel und in Ermangelung zumutbarer Alternativen nicht zum Unterricht kommen können, muss die Schule informiert werden.
Die Grundschule ist geöffnet und der Unterricht findet regulär statt.
Dorothe Altmeyer, Rektorin
Anmeldung zum Betreuungsangebot für das Schuljahr 2023/2024
Sehr geehrte Eltern,
mit dem bereitgestellten Formular können Sie Ihr Kind zur Teilnahme am Betreuungsangebot an der GS Schillingen für das Schuljahr 2023/2024anmelden.
Beachten Sie bitte auch die beigefügten Hinweise:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Widerrufsrecht
Weitere Informationen finden Sie über folgenden Link.
Dorothe Altmeyer, Rektorin
Projektwoche der Grundschule
Sehr geehrte Eltern,
nun ist es endlich wieder soweit!
Im Schuljahr 2022/2023 findet wieder eine Projektwoche statt. Vom 20. bis 24. März 2023 lernt Ihr Kind in der Schule nicht im gewohnten Klassenverband, sondern in einer Projektgruppe, die sich aus Kindern verschiedener Klassen zusammensetzt.
Das Rahmenthema lautet "Tierisch gut".
Am Freitag dieser Woche präsentieren sich die Kinder der Projektgruppen gegenseitig ihre Ergebnisse in der Turnhalle.
Manche Eltern haben sich daran erinnert, dass der Abschlusstag der Projektwoche in den vergangenen Jahren in der Regel auf einen Samstag gelegt wurde. Dies ist in diesem Jahr nicht möglich, da die Verlegung eines Unterrichtstages auf einen Samstag von verschiedenen Voraussetzungen abhängig ist, die zurzeit nicht erfüllt werden können. So gibt es beispielsweise derzeit am Wochenende keine passenden Busverbindungen.
Sowohl dem Kollegium als auch dem Schulelternbeirat ist es wichtig, Sie im nächsten Jahr anlässlich der Projektwoche wieder stärker beteiligen zu können. In diesem Jahr ist jedoch das wichtigste Anliegen, den Kindern nach langer Pause diese besondere Form des gemeinsamen Lernens zu ermöglichen.
Als Eltern können Sie zum Gelingen der Projektwoche beitragen, indem Sie die Kinder dabei unterstützen, die benötigten Materialien mitzubringen und sie dazu anhalten, die besonderen Hausaufgaben dieser Woche zu erledigen.
Herzliche Grüße
Dorothe Altmeyer, Rektorin
Infos zur Projektwoche finden Sie hier.
Unterricht bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen
Über besondere wetterbedingte Gefahrensituationen informieren die Wetterwarnungen des deutschen Wetterdienstes.
Bei zu erwartenden winterlichen Straßenverhältnissen kann eine erhöhte Unfallgefahr im Rahmen der allgemeinen Beförderung mit Bussen auftreten.
Die Busunternehmen führen die Beförderung nur dann durch, wenn die Sicherheit gewährleistet ist. Die Busunternehmen bzw. die Fahrer treffen die Entscheidung darüber.
Betreiber der Linie 237 ist die Firma Jozi-Reisen.
Jozi-Reisen GmbH
Gewerbegebiet / Am Bahnhof 9
54338 Schweich
Telefon: 06502-5090
E-Mail:
Aktuelle Verkehrsinformationen zu witterungsbedingten Fahrtausfällen oder Verspätungen finden Sie auf der Seite des VRT (Verkehrsverbund Region Trier).
Es obliegt Ihnen als Eltern zu entscheiden,
ob der Schulweg Ihrem Kind zumutbar ist oder ob Sie Ihr Kind zuhause lassen.
Dorothe Altmeyer, Rektorin
Informationen zum Infektionsschutz
Aktuelle Regelungen
- Hygieneplan-Corona, 19. überarbeitete Fassung, gültig ab 05.12.2022
- Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz, gültig ab 05.12.2022
Sehr geehrte Eltern,
die neuen Regelungen zum Infektionsschutz, gültig ab 26.11.2022, setzen auf mehr Eigenverantwortung. Ob auch über die Wintermonate der Schulbetrieb möglichst normal weitergeführt werden kann, hängt insbesondere auch davon ab, dass jeder und jede einzelne verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation umgeht.
Gewiss ist die Betreuung eines erkrankten Kindes im Familienalltag mit Herausforderungen verbunden, die nicht immer leicht zu bewältigen sind. Wird der Schulbesuch jedoch zu früh bei noch vorhandenen Krankheitssymptomen wieder aufgenommen, kann dies dazu führen, dass sich weitere Kinder oder Lehrkräfte anstecken.
Ich danke allen, die stets verantwortungsvoll und engagiert bei der Umsetzung der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen mitwirken und bitte darum, dies zum Wohle aller am Schulleben Beteiligten auch weiterhin zu tun.
Dorothe Altmeyer, Rektorin
Verhalten im Krankheitsfall
Generell gilt: Wer krank ist, soll zuhause bleiben.
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die Symptome einer Erkrankung zeigen, sollen die Schule nicht besuchen.
- Dies gilt bei einer Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger. Damit schützen sie sich selbst und andere.
- Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz, gültig ab 05.12.2022
Maskenpflicht bei einem positiven Corona-Test
- Wenn eine Person positiv auf das Coronavirus getestet wurde oder einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt hat, besteht für die infizierte Person für 5 Tage eine Maskenplicht.
- Die Maskenpflicht entfällt nach 5 Tagen, wenn seit 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
- Die Maskenplicht endet spätestens nach 10 Tagen.
- Ist das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, besteht Absonderungspflicht.
Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske
- Während des Unterrichts und im Schulgebäude gilt zurzeit keine allgemeine Maskenpflicht.
- Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin eine Maske getragen werden.
Lüften
- Das regelmäßige Lüften der Unterrichtsräume bleibt weiterhin ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Raumhygiene.
- Ergänzend verfügt die Schule über 8 mobile Luftreinigungsgeräte.