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Informationen zum Infektionsschutz

Aktuelle Regelungen

  • Hygieneplan-Corona, 19. überarbeitete Fassung, gültig ab 05.12.2022
  • Merkblatt  zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz, gültig  ab 05.12.2022

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

die neuen Regelungen zum Infektionsschutz, gültig ab 26.11.2022, setzen auf mehr Eigenverantwortung. Ob auch über die Wintermonate der Schulbetrieb möglichst normal weitergeführt werden kann, hängt insbesondere auch davon ab, dass jeder und jede einzelne verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation umgeht.

Gewiss ist die Betreuung eines erkrankten Kindes im Familienalltag mit Herausforderungen verbunden, die nicht immer leicht zu bewältigen sind. Wird der Schulbesuch jedoch zu früh bei noch vorhandenen Krankheitssymptomen wieder aufgenommen, kann dies dazu führen, dass sich weitere Kinder oder Lehrkräfte anstecken.

Ich danke allen, die stets verantwortungsvoll und engagiert bei der Umsetzung der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen mitwirken und bitte darum, dies zum Wohle aller am Schulleben Beteiligten auch weiterhin zu tun.

 

Dorothe Altmeyer, Rektorin

 

 

Verhalten im Krankheitsfall

Generell gilt: Wer krank ist, soll zuhause bleiben.

  • Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die Symptome einer Erkrankung zeigen, sollen die Schule nicht besuchen.
  • Dies gilt bei einer Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger. Damit schützen sie sich selbst und andere.
  • Merkblatt  zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz, gültig  ab 05.12.2022

 

 

Maskenpflicht bei einem positiven Corona-Test

  • Wenn eine Person positiv auf das Coronavirus getestet wurde oder einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt hat, besteht für die infizierte Person für 5 Tage eine Maskenplicht. 
  • Die Maskenpflicht entfällt nach 5 Tagen, wenn seit 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
  • Die Maskenplicht endet spätestens nach 10 Tagen.
  • Ist das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, besteht Absonderungspflicht.

 

 

Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske

  • Während des Unterrichts und im Schulgebäude gilt zurzeit keine allgemeine Maskenpflicht.
  • Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin eine Maske getragen werden.

 

 

Lüften

  • Das regelmäßige Lüften der Unterrichtsräume bleibt weiterhin ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Raumhygiene.
  • Ergänzend verfügt die Schule über 8 mobile Luftreinigungsgeräte.

 

 

 
 
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