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Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler

24.11.2021

 

Anlasslose Testung

 

An unserer Schule sind Montag und Mittwoch in der Regel als Testtage festgelegt. Zu Unterrichtsbeginn führen die Kinder an diesen Tagen im Klassenraum einen Selbsttest durch.

 

Alternativ kann die Testpflicht auch erfüllt werden, indem ei Kind montags und mittwochs zu Unterrichtsbeginn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorlegt. Anerkannt werden:

  • Vorlage einer Bescheinigung über ein negatives Testergebnis einer vom Land beauftragten Teststelle
  • Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. einer ärztlichen Bescheinigung über ein negatives Testergebnis
  • Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über das Vorliegen eines zuhause durchgeführten negativen Antigen-Selbsttests 

Der Test soll möglichst zeitnah vor Unterrichtsbeginn durchgeführt werden und darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

 

Kinder, die weder am Test in der Schule teilnehmen noch einen zulässigen negativen Testnachweis vorlegen, müssen zeitnah in der Schule abgeholt werden.

 

Sollten Eltern entscheiden, dass ein Kind an keiner Testung teilnimmt, erhalten diese von der Schule Arbeitsmaterialien und Arbeitsaufträge, die das jeweilige Kind zuhause selbständig bearbeiten muss.

 

Weitere Informationen:

 

 

 
 
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