Informationen zum Infektionsschutz
Information für die Klasse 4a
- Elternbrief der Schulleitung vom 13.06.2022
Aktuelle Regelungen, gültig ab 02.05.2022
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Hygieneplan-Corona, 18. überarbeitete Fassung, gültig ab 02.05.2022
- Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz, gültig ab 02.05.2022
- Schulschreiben vom 26.04.2022
- Elternschreiben vom 26.04.2022
Maskenpflicht
- Während des Unterrichts und im Schulgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr.
- Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin eine Maske getragen werden.
Freiwillige Teilnahme an Testungen
- Aus dem Schulschreiben vom 26.04.2022 geht hervor, dass die Restbestände vorhandener Tests auf freiwilliger Basis und in eigener Verantwortung aufgebraucht werden können.
- Ab 02.05.2022 werden daher, solange der Vorrat reicht, für die Schülerinnen und Schüler und das schulische Personal zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten.
- Zur Verbesserung des Infektionsschutzes bieten wir freiwillige Tests auch dann an, wenn vermehrt Corona-Infektionen in einer Klasse auftreten.
- Wenn ein Kind an freiwilligen Testungen teilnehmen soll, ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Die Tests finden am ersten und dritten Schultag der Woche statt.
Absonderungspflicht
- Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Schulen auf, besteht für die infizierte Person eine Pflicht zur Absonderung (5 Tage).
Lüften
- Das regelmäßige Lüften bleibt weiterhin ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Raumhygiene.
- Ergänzend verfügt die Schule über 8 mobile Luftreinigungsgeräte.