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Informationen zum Infektionsschutz

Information für die Klasse 4a

 

 

Aktuelle Regelungen, gültig ab 02.05.2022

  • Merkblatt  zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz, gültig  ab 02.05.2022

 

 

Maskenpflicht

  • Während des Unterrichts und im Schulgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr.
  • Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin eine Maske getragen werden.

 

 

Freiwillige Teilnahme an Testungen

  • Aus dem Schulschreiben vom 26.04.2022 geht hervor, dass die Restbestände vorhandener Tests auf freiwilliger Basis und in eigener Verantwortung aufgebraucht werden können.
  • Ab 02.05.2022 werden daher, solange der Vorrat reicht, für die Schülerinnen und Schüler und das schulische Personal zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten.
  • Zur Verbesserung des Infektionsschutzes bieten wir freiwillige Tests auch dann an, wenn vermehrt Corona-Infektionen in einer Klasse auftreten.
  • Wenn ein Kind an freiwilligen Testungen teilnehmen soll, ist die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Die Tests finden am ersten und dritten Schultag der Woche statt.

 

 

Absonderungspflicht

  • Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Schulen auf, besteht für die infizierte Person eine Pflicht zur Absonderung (5 Tage).

 

 

Lüften

  • Das regelmäßige Lüften bleibt weiterhin ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Raumhygiene.
  • Ergänzend verfügt die Schule über 8 mobile Luftreinigungsgeräte.
 
 
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