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Unterricht bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen im Sommer

Liebe Eltern,

 

für den Unterricht bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen gilt grundsätzlich folgende Regelung:

 

Für alle Kinder, die zur Schule kommen können, ist die Schule geöffnet.

Es findet Unterricht statt.

Die Betreuende Grundschule ist bis 16.00 Uhr geöffnet.

Es obliegt Ihnen als Eltern zu entscheiden,

ob der Schulbesuch Ihrem Kind zumutbar ist oder ob Sie Ihr Kind zuhause lassen. 

Tragen Sie bitte dafür Sorge, dass die versäumten Unterrichtsinhalte zuhause bearbeitet werden.

 

Sollten Sie Ihr Kind witterungsbedingt zuhause lassen, informieren Sie bitte die Klassenleitung Ihres Kindes:

 

Über besondere wetterbedingte Gefahrensituationen informieren die  Wetterwarnungen des deutschen Wetterdienstes

 

Dorothe Altmeyer, Rektorin

 
 
Rheinland-Pfalz vernetzt